Informationen

Informationen des Vorstandes an die Mitglieder der Gesellschaft:

Absage der Jahrestagung 2020

Ordentliche Vereinsversammlung 2020

Nichts ist in diesem Jahr gleich wie in den Vorjahren. Für die SGHVR hätte es ein besonderes Jahr werden sollen. Im September planten wir im Hotel Bellevue in Bern eine feierliche Jubiläums-Jahrestagung: 60 Jahre SGHVR. Daraus wird leider nichts. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Vorstand beschlossen, die diesjährige Tagung abzusagen. Wir wissen alle nicht, wie die Situation im September aussehen wird. Unsere Tagungen brauchen jedoch einen grösseren Vorlauf (vor allem wegen des Jahrbuches). Zudem würden sich in der gegenwärtigen Situation kaum viele Kolleginnen und Kollegen dafür entscheiden, sich zu einer Tagung anzumelden. Auch wenn das wirtschaftliche Leben bis im Herbst wieder hochgefahren wird, werden alle von uns genügend höher priorisierte Aufgaben haben. Der Vorstand dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

Da die diesjährige Tagung in besonders festlichem Rahmen hätte stattfinden sollen, hat der Vorstand beschlossen, das für dieses Jahr geplante Programm unverändert ins kommende Jahr zu verschieben. Geplant war und ist, dass wir – aus Anlass unseres Jubiläums – miteinander über den Wandel der Werte in den vergangenen Jahrzehnten nachdenken. Wir können Ihnen also für das kommende Jahr eine spannende, aussergewöhnliche und festliche Tagung in Aussicht stellen.

Im Rahmen der Jahrestagungen führen wir jeweils auch unsere ordentlichen Vereinsversammlungen durch. Der Vorstand hat beschlossen, in diesem Jahr die Vereinsversammlung durch eine Urabstimmung zu ersetzen. Wir werden Ihnen im Verlaufe des Monates Juni alle erforderlichen Unterlagen (Protokoll, Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisionsbericht) zukommen lassen. Sie können Ihre Stimme dann per Post abgeben. Die Resultate der Urabstimmung werden wir auf unserer Homepage veröffentlichen. Die Statuten sehen diese Option zwar nicht vor. In der Literatur wird jedoch überwiegend die Meinung vertreten, dass der Vorstand ermächtigt ist, in besonderen Situationen solche Lücken in den Statuten zu füllen. Wir verweisen zudem auf Art. 6a der Covid-19-Verordnung 2 (SR 818.101.24).

Ohne Jahrestagung können wir auch den Prix d’Excellence nicht übergeben. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, dass wir die Preisträger dieses Jahres schriftlich informieren, ihnen ihr Preisgeld überweisen und die öffentliche Ehrung der Preisträger im kommenden Jahr nachholen.